Spitalpolitik Die vier St. Galler Spitalverbunde werden zusammengelegt

ka, sda

30.4.2024 - 12:10

Der St. Galler Kantonsrat hat entschieden, dass die bisher vier Spitalverbunde zu einer Organisation zusammengelegt werden. (Archivbild)
Der St. Galler Kantonsrat hat entschieden, dass die bisher vier Spitalverbunde zu einer Organisation zusammengelegt werden. (Archivbild)
Keystone

Der St. Galler Kantonsrat hat am Dienstag die organisatorische Zusammenlegung der vier Spitalverbunde beschlossen. Ob später aus der neuen öffentlich-rechtlichen Anstalt eine Aktiengesellschaft wird, entscheidet sich in einer der kommenden Sessionen.

30.4.2024 - 12:10

Die bisher vier Spitalverbunde mit den Standorten St. Gallen, Grabs, Uznach und Wil werden zu einer öffentlich-rechtlichen Anstalt zusammengeschlossen. Dies betrifft vor allem die vier Geschäftsleitungen der Verbunde. Bereits bisher gibt es einen gemeinsamen Verwaltungsrat.

Weiter will die Regierung den Spielraum der Spitäler unter anderem bei ambulanten Angeboten erhöhen. Sie sollen besser auf die Konkurrenz aus den Nachbarkantonen reagieren können und insgesamt mehr unternehmerischen Spielraum erhalten.

Finanziell stehen mit der Fusion des Spitalverbunds jährliche Vorteile von geschätzten 7 bis 14 Millionen Franken einmaligen Integrationskosten von rund 15 Millionen Franken gegenüber.

Aktiengesellschaft als nächster Schritt

Die vorberatende Kommission reichte zur Vorlage eine Motion ein. Darin verlangt sie, dass aus dem neuen St. Galler Spitalverbund bis 2030 eine Aktiengesellschaft wird. Über diesen Vorstoss wird frühestens in der Junisession entschieden. Von FDP, Mitte-EVP und SVP wurde am Dienstag aber bereits Zustimmung signalisiert.

Für die SVP ist die Zusammenlegung eine zwingende Massnahme. Es brauche aber privatrechtliche Strukturen. Auch der Sprecher der Mitte-EVP-Fraktion erklärte, als zweiten Schritt sei die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft angezeigt. Das Spitalunternehmen solle künftig weniger abhängig sein «von den Launen der Politik», hiess es von der FDP.

Die Vorlage schiesse über das Ziel hinaus, kritisierte hingegen der Sprecher der SP. Die Fraktion lehne sie ab. Damit blieb die SP alleine: GLP und Grüne unterstützten die Zusammenlegung zu einer öffentlich-rechtlichen Anstalt.

Es handle sich um einen weiteren Schritt in der Verselbständigung und Entpolitisierung der Spitäler, sagte Gesundheitschef Bruno Damann (Mitte). Dabei gehe es nicht darum, Geld einzusparen. Mit der Vorlage solle die Qualität verbessert und die Zusammenarbeit unter den Spitälern gestärkt werden. Der Rat trat mit 92 gegen 17 Stimmen bei einer Enthaltung auf die Vorlage ein.

Kanton nicht mehr im Verwaltungsrat

In der Detailberatung wurde ein Antrag der SP-Fraktion abgelehnt, mit dem die Spitalstandorte im Gesetz festgeschrieben worden wären. Die Mehrheit lehnte dies mit 87 gegen 28 Stimmen bei einer Enthaltung ab. Ebenfalls klar abgelehnt wurde ein weiterer Antrag der SP, der erreichen wollte, dass der Kanton weiterhin im Verwaltungsrat vertreten ist.

SP und SVP verlangten dann in unterschiedlichen Anträgen, dass weiterhin der Kantonsrat die Mitglieder des Verwaltungsrats des Spitalverbunds genehmigen muss. Gegen den Widerstand des Gesundheitschefs stimmte dem der Rat mit 63 gegen 51 Stimmen bei einer Enthaltung zu.

Kritik aus dem Toggenburg

Danach wollten alle zwölf Kantonsräte aus dem Toggenburg eine umstrittene Beschränkung der Notfallversorgung in Wattwil ändern. Nach Entscheiden des Gesundheitsdepartements dürfen dort Notfallpatientinnen und -Patienten nur während 48 Stunden betreut werden.

Im Zweifelsfall entscheide sich heute die Rettung für die Spitäler in Wil, Grabs oder Uznach und nicht für das Angebot in Wattwil, kritisierte SP-Kantonsrat Martin Sailer. Die Beschränkung sei einseitig durchgesetzt worden, sagte SVP-Kantonsrat Ivan Louis. Als Kompromiss sollten deshalb die zwei Nächte Aufenthaltsdauer im Jahresschnitt und nicht mehr in Einzelfall erreicht werden müssen.

Die Mehrheit im Rat stützte dann allerdings den Gesundheitschef, der die Anpassung für nicht durchführbar hielt und lehnte den Antrag mit 75 gegen 35 Stimmen bei vier Enthaltungen ab.

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